Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Walk vzw (WalkInGent) verpflichtet sich, eine online bestellte und bezahlte Buchung durchzuführen. Nach der Zahlung erhalten die Kunden immer eine Bestätigung per E-Mail.

2. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen:

– Zahlung online oder per Banküberweisung bis spätestens 14 Tage vor dem Aufführungsdatum.
Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 100 %ige Rückerstattung.
Bei Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 50 % Erstattung.
Bei Stornierung ab 7 Tagen vor dem Aufführungsdatum oder bei Nichterscheinen: keine Erstattung.
Eine kostenfreie Umbuchung einer bezahlten Buchung ist bis zu 7 Tage vor dem Vorstellungstermin möglich, danach wird eine Verwaltungsgebühr von 25 EUR erhoben.

3. Wenn WalkInGent die geplante Aktivität aufgrund höherer Gewalt nicht durchführen kann, hat der Kunde die Wahl, die geplante Aktivität auf einen neuen Termin zu verschieben oder zu stornieren. Im letzteren Fall wird der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.

4. Bei Nichtbezahlung einer Buchung bis spätestens 14 Tage vor dem Vorstellungstermin wird diese Vorstellung nicht durchgeführt, es sei denn, es wurde mit dem Kunden per E-Mail eine andere Vereinbarung getroffen.

5. Geschenkgutscheine werden online bestellt und per Banküberweisung bezahlt. Ein Geschenkgutschein kann mehrfach verwendet werden, bis das verfügbare Guthaben aufgebraucht ist. Ein Geschenkgutschein kann weitergegeben werden. Ein Geschenkgutschein bleibt ab dem Ausstellungsdatum 2 Jahre lang gültig.

6. Alle Rechnungen sind spätestens sieben Tage nach dem Rechnungsdatum in Gent zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Fälligkeitstag automatisch Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 3 % berechnet. Außerdem wird ab der Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 75,- EUR für Verwaltungskosten, fällig.

7. Es gilt ausschließlich belgisches Recht; im Streitfall sind nur die Genter Gerichte oder der Friedensrichter des Ersten Kantons von Gent zuständig.

8. WalkInGent ist nicht verantwortlich für Unfälle, die während der Aktivität passieren.